Information zum praktischen und theoretischen Unterricht ab dem 01.05.2021

 

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,

liebe Eltern,

aufgrund der weiterhin bestehenden pandemischen Lage und zu eurem und unserem Schutz haben wir uns entschieden, folgende Regelung einzuführen:

Ab dem 01.05.2021 ist bis auf Weiteres die Vorlage eines negativen aktuellen COVID-19-Schnelltests für die Teilnahme am theoretischen und/oder praktischen Unterricht in unseren Fahrschulen verpflichtend.

Der negative Test muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Durchführung von einem zertifizierten Schnelltestzentrum mit geschultem Personal / Apotheke / Arzt

- nicht älter als 72 Stunden

- Vorlage als Ausdruck oder digital

- ein Selbsttest ist nicht ausreichend

Auch bei Vorlage eines negativen Tests gelten weiterhin die allgemeinen Regeln (Abstand und medizinische Maske sowie Voranmeldung im Theorieunterricht, medizinische Maske bei Fahrstunden).

Unter https://www.corona-test-hessen.de findet ihr eine Übersicht aller Schnelltestzentren in Hessen. Testmöglichkeiten gibt es z.B. in Biebergemünd, Birstein, Wächtersbach oder Gelnhausen.

Für die praktischen Fahrstunden der Klassen A, A2, A1, AM und Mofa muss kein Test vorgelegt werden.

Auch unsere MitarbeiterInnen werden regelmäßig getestet und tragen medizinische Masken.

Bei Fragen meldet euch einfach telefonisch bei uns.

Bleibt gesund!

Eure Fahrschule Wurtinger